Unsere Kanzlei steht Ihnen in sämtlichen Bereichen des Familienrechts als kompetenter Partner zur Seite, so z.B. im Falle von Trennungen und Scheidungen und den damit einhergehenden typischen Streitigkeiten um

  • Unterhalt
  • Nutzung/Veräußerung eines gemeinsamen Hauses
  • Aufteilung von Haushaltsgegenständen (Wohnungseinrichtung etc.)
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Nachstellungen durch ehemaligen Partner

Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen für Ihr individuelles Problem und vergessen dabei neben den rechtlichen Aspekten auch nicht die zwischenmenschliche Seite.

 

Ansprechpartnerin in diesem Bereich ist RECHTSANWÄLTIN HORMANN-LEHRACH

Rechtsanwältin Hormann-Lehrach ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein